Als Freiberuflerin für neurologische Ergotherapie behandle ich ausschließlich Privatpatient:innen und Selbstzahler nach ärztlicher Verordnung.
Ihr Arzt stellt Ihnen ein Rezept aus, welches Sie mir zu Beginn des Behandlungszyklus vorlegen. In diesem Rezept trägt der Arzt Heilmittel, Anzahl der verordneten Behandlungen, Diagnosen sowie Ihre Adresse ein. Anders als bei Kassenrezepten gibt es bei Privatversicherten keine Fristen bis wann die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes beginnen muss.
Zwischen mir als Ergotherapeutin und Ihnen als Privatpatient wird ein Honorarvertrag abgeschlossen. Ich orientiere mich bei der Honorarvereinbarung an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). Sie erhalten vor Beginn der Therapie einen Honorarvertrag, den Sie gerne zur Abklärung der Kostenerstattung durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können.
Nach Abschluss des Rezeptes wird Ihnen der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. Diese Rechnung können Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Höhe der Erstattung entnehmen Sie Ihrem PKV Vertrag.
Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Dadurch kann es im Einzelfall zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen.
Aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen, -Tarifen und Beihilfevorschriften bin ich leider nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe bzw. -Fähigkeit eine Aussage treffen zu können.
Sollte Ihre private Krankenversicherung entgegen den Bestimmungen im Vertrag Probleme bei der Erstattung bereiten, kann ich Sie ggf. bei einem Einspruch mit Mustertexten unterstützen. Diese sind fast immer erfolgreich.
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